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Rechtsgebiet · 05

Spanisches Steuerrecht für Immobilieneigentümer.

Wir beraten nichtresidente und residente Eigentümer zur Eigennutzsteuer, NIE-Nummer, Vermögenssteuer und stellen die fiskalische Zustelladresse in Spanien.

Leistungsbausteine

Sechs Kernthemen der spanischen Immobilienbesteuerung.

01

Eigennutzsteuer (IRNR)

Jährliche fiktive Besteuerung selbstgenutzter Ferienimmobilien für Nichtresidenten. Wir berechnen und melden korrekt.

Nichtresidenten
02

NIE-Nummer

Beantragung der Ausländeridentifikationsnummer – Voraussetzung für nahezu jeden rechtlichen und steuerlichen Vorgang in Spanien.

Käufer · Erben
03

Fiskalvertretung

Wir übernehmen die spanische Zustelladresse für Behördenpost und wahren Fristen – kein steuerliches Bescheid fällt mehr durchs Raster.

Nichtresidenten
04

Vermögenssteuer

Analyse und Gestaltung – seit der Wiedereinführung auf den Balearen wieder ein Kernthema für Immobilienvermögen ab 700.000 €.

Vermögensinhaber
05

Solidaritätsabgabe

Analyse der neuen spanischen Solidarabgabe für Großvermögen und Prüfung von Optimierungspotenzialen.

Vermögende Familien
06

Steuererklärungen

Vorbereitung und Einreichung aller relevanten Steuererklärungen – Modelo 210, 720, 714 und weitere.

Alle Eigentümer
Häufige Fragen

Was Eigentümer zur spanischen Steuer wissen sollten.

Das spanische Finanzamt stellt Bescheide ausschließlich an eine spanische Anschrift zu. Wer keine Zustelladresse benennt, riskiert versäumte Einspruchsfristen und automatisch bestandskräftige Nachzahlungsforderungen. Wir übernehmen diese Funktion für Sie.
Fachartikel

Verwandte Veröffentlichungen zum spanischen Steuerrecht.

Nächster Schritt

Ordnung in Ihre
spanischen Steuern.

Wir übernehmen Anmeldung, Fristwahrung und Fiskalvertretung – Sie behalten den Kopf frei.

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